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EU plant Verbrenner Verbot – Reform erlaubt Ausnahmen ab 2035

Tobias Simon Hoffmann Richter • 2026-04-08 • Gepruft von Elias Hoffmann

Die Europäische Union kehrt dem ursprünglichen Verbrennerverbot ab 2035 den Rücken. Die EU-Kommission hat ein reformiertes Modell vorgelegt, das unter bestimmten Bedingungen weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zulassen würde. Statt einer hundertprozentigen CO₂-Reduktion müssen Hersteller künftig nur noch 90 Prozent weniger Emissionen gegenüber dem Jahr 2021 erreichen.

Diese Neuausrichtung markiert einen fundamentalen Richtungswechsel im europäischen Klimaschutz. Der im März 2023 beschlossene Standardsatz sah vor, dass ab 2035 nur noch vollelektrische Fahrzeuge mit Null-Emissionen neu zugelassen werden dürfen. Nun steht ein komplexes Kompensationsmodell zur Debatte, das synthetische Kraftstoffe und alternative Technologien stärker einbezieht.

Der Schritt folgt massivem Druck aus mehreren Mitgliedstaaten und der Automobilindustrie. Bundeskanzler Friedrich Merz sowie die Regierungschefs Italiens und Polens hatten eine Lockerung gefordert, um „hocheffiziente Verbrenner“ weiterhin zu ermöglichen. Die Deutsche Presse-Agentur berichtet von einer breiten Allianz, die auf die Kommission eingewirkt hat.

Wann tritt das EU-Verbrennerverbot in Kraft?

Stichtag 2035

Ursprünglich geplanter Termin für das Verkaufsverbot neuer CO₂-emittierender Fahrzeuge

Reform 2025

Die EU-Kommission kippt das strikte Aus und führt flexible Kompensationsmechanismen ein

Reduktionsziel

90 statt 100 Prozent CO₂-Einsparung gegenüber 2021 verbindlich vorgesehen

Bestandsschutz

Bereits zugelassene Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bleiben dauerhaft uneingeschränkt nutzbar

  1. Nur Neuzulassungen betroffen: Das Verbot gilt ausschließlich für den Verkauf neuer Fahrzeuge, nicht für den bestehenden Fahrzeugpark.
  2. 90-Prozent-Ziel verbindlich: Automobilhersteller müssen die Emissionen gegenüber dem Referenzjahr 2021 um 90 Prozent senken.
  3. Kompensationsfenster: Die verbleibenden zehn Prozent dürfen durch alternative Maßnahmen wie E-Fuels oder grünen Stahl ausgeglichen werden.
  4. Kurs 2040: Auch für das Jahr 2040 ist nach den aktuellen Plänen kein hundertprozentiges Reduktionsziel vorgesehen.
  5. Parlamentarische Vorbehalt: Europaparlament und Mitgliedstaaten müssen die Reform noch bewerten und absegnen.
  6. Keine sofortige Wirkung: Die ursprüngliche Regelung ist beschlossen, die Reform jedoch noch nicht rechtskräftig umgesetzt.
  7. Nationale Varianten: Die EU-weite Rahmenregelung lässt Spielräume für nationale Umsetzungsdetails.
Fakt Details Quelle
Ursprünglicher Beschluss März 2023 vom EU-Parlament EuroNews
Reformvorschlag Dezember 2025 vorgestellt EuroNews
CO₂-Limit 2035 90 % Reduktion vs. 2021 ADAC
Betroffene Kategorie Neue Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge Europäisches Parlament
Bestandsfahrzeuge Uneingeschränkt zugelassen, keine Restrictions ADAC
Zielmarke 2040 Keine 100-Prozent-Reduktion geplant n-tv
Kompensationsoptionen E-Fuels, alternative Kraftstoffe, grüner Stahl ADAC
Politischer Prozess Bewertung durch Parlament und Mitgliedstaaten erforderlich Focus
Unterstützung Bundesregierung signalisiert Zustimmung zum neuen Kurs Focus
Opposition Regierungschefs Italiens und Polens lehnten ursprüngliches Verbot ab n-tv

Was genau regelt das EU-Verbrennerverbot?

Die Verordnung zielt auf den Verkauf neuer Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen ab. Konkret betrifft dies alle neuen Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die bei der Zulassung noch fossile Brennstoffe verbrauchen. Der Gesetzestext unterscheidet dabei nicht zwischen verschiedenen Antriebsarten – Benzin, Diesel und Hybridsysteme fallen unter die gleiche Regelung, sofern sie Treibhausgase ausstoßen.

Welche Autos sind ab 2035 verboten?

Verboten ist der Verkauf neuer Fahrzeuge, die nicht die geforderte CO₂-Reduktion erreichen. Das betrifft konventionelle Verbrenner, die ihre Emissionen nicht durch externe Kompensation neutralisieren können. Elektrofahrzeuge, Wasserstoff-Autos und Modelle mit E-Fuel-Antrieb gelten als emissionsfrei und bleiben daher uneingeschränkt zulässig. Der Plug Power-Aktie News – Q4-Ergebnisse Kurs Prognose zeigt parallel, wie stark der Markt für alternative Antriebe gegenwärtig umkämpft ist.

Betreffen die Regeln Diesel und Benzin?

Ja, beide Kraftstoffarten unterliegen den neuen Grenzwerten gleichermaßen. Die Diskussion um „hocheffiziente Verbrenner“, die Kanzler Merz ins Spiel gebracht hat, bezieht sich auf technisch optimierte Motoren, die jedoch weiterhin CO₂ ausstoßen und daher unter das Kompensationsmodell fallen würden. Eine Sonderregelung für besonders sparsame Diesel oder Benziner existiert derzeit nicht.

Gilt das Verbot EU-weit?

Die Verordnung hat unionsweite Geltung und bindet alle 27 Mitgliedstaaten. Nationale Alleingänge, die etwa Deutschland oder Frankreich ergreifen könnten, müssen innerhalb des EU-Rahmens bleiben. Die Kommission behält sich vor, die Einhaltung der Flottengrenzwerte zu kontrollieren und bei Verstößen Strafzahlungen zu verhängen.

Gibt es Ausnahmen vom Verbrennerverbot?

Das reformierte Modell sieht explizite Öffnungsklauseln vor. Nach 2035 sollen Fahrzeuge mit Verbrennungstechnologie in einem engen Rahmen weiterhin zulassungsfähig bleiben, sofern Hersteller die Gesamtflottenemissionen durch Kompensationsmaßnahmen ausgleichen.

Sind E-Fuels eine Ausnahme?

Synthetische Kraftstoffe gelten als zentraler Pfeiler des neuen Ansatzes. Sie sollen die Lücke der verbleibenden zehn Prozent Emissionen schließen und ermöglichen theoretisch den Weiterbetrieb von Verbrennern. Allerdings müssen diese Kraftstoffe nachwachsend oder synthetisch hergestellt werden und über das gesamte Lebenszyklus nahezu CO₂-neutral sein.

Kompensationsmechanismus im Detail

Die EU-Kommission schlägt feste Quoten für Verbrennungsmotoren vor. Hersteller können diese Quoten nutzen, wenn sie parallel genügend Elektro-Kleinwagen in der EU produzieren oder grünen Stahl verarbeiten. Diese Maßnahmen werden als Ausgleich für die verbleibenden Emissionen angerechnet.

Zur genauen Regelung von Plug-in-Hybriden liegen bislang keine spezifischen Festlegungen vor. Sie könnten jedoch durch das Kompensationsmodell erfasst werden, sofern ihre elektrische Reichweite ausreicht oder der Verbrennungsanteil durch erneuerbare Kraftstoffe neutralisiert wird.

Warum plant die EU das Verbrennerverbot?

Die ursprüngliche Motivation liegt im europäischen Klimaschutzziel. Etwa ein Fünftel aller CO₂-Emissionen der Union entfallen auf den Straßenverkehr. Die Verordnung soll einen massiven Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2050 leisten. Die Geschichte deutscher Innenpolitik zeigt jedoch, wie umstritten solche Einschnitte sein können – der Fall des Hamburger Innensenators Ronald Schill illustriert die Brisanz von Gesetzesverschärfungen in sensiblen politischen Phasen.

Politischer Spannungsbogen

EVP-Fraktionschef Manfred Weber forderte die Kehrtwende seit Langem. Unterstützung kommt von der schwarzen Koalition in Berlin sowie von Regierungen in Rom und Warschau. Kritiker warnen vor Wettbewerbsnachteilen für europäische Hersteller gegenüber asiatischen und amerikanischen Konkurrenten.

Die Kritik am ursprünglichen Verbot konzentrierte sich auf drohende Jobverluste in der Zulieferindustrie und die mangelnde Infrastruktur für Elektromobilität in ländlichen Regionen. Die Reform soll diese Sorge adressieren, indem sie einen langsameren Übergang ermöglicht und Investitionen in alternative Technologien sicherstellt.

Wie entwickelt sich das Verbrennerverbot zeitlich?

  1. : Die EU-Kommission legt den ersten Vorschlag für verschärfte CO₂-Grenzwerte vor.
  2. : Europäisches Parlament und Mitgliedstaaten beschließen das ursprüngliche Verbrenneraus mit 100-Prozent-Ziel.
  3. : Inkrafttreten der Verordnung mit Blick auf das Jahr 2035.
  4. : Vorstellung der Reformpläne durch die EU-Kommission mit 90-Prozent-Ziel und Kompensationsmodell.
  5. : Parlamentsdebatten und Verhandlungen mit dem Rat über die endgültige Fassung.
  6. : Geplanter Inkrafttreten der neuen Regeln – vorausgesetzt, die Reform wird rechtzeitig ratifiziert.

Was ist bereits sicher – und was bleibt unklar?

Bereits feststehend Noch ungeklärt
90-Prozent-CO₂-Reduktion ab 2035 verbindlich Exakte Höhe der Quoten für Verbrenner-Neuzulassungen nach 2035
Bestandsschutz für alle bereits zugelassenen Fahrzeuge Detailregelung für Plug-in-Hybride und deren Einordnung
Präferenz für in der EU gefertigte Elektro-Kleinwagen Zeitpunkt der endgültigen parlamentarischen Absegnung
Zulassung von E-Fuels als Kompensationsmaßnahme Umfang der staatlichen Förderung für alternative Kraftstoffe
Ausnahme von Strafzahlungen bei Einhaltung der 90 Prozent Dauer eventueller Übergangsfristen für Nischenhersteller

Welchen Hintergrund hat die Verschärfung der Klimaziele?

Das Vorhaben ist Teil des „Fit for 55“-Pakets, das die Reduktion der Treibhausgase bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 vorsieht. Der Verkehrssektor galt lange als träges Segment, da technische Umrüstungen bei Fahrzeugen Jahrzehnte dauern. Die ursprüngliche Idee, ab 2035 nur noch emissionsfreie Neuwagen zuzulassen, sollte den Markt zwangsläufig elektrifizieren.

Die Realität der vergangenen zwei Jahre zeigte jedoch die technischen und sozialen Hürden. Ladeinfrastruktur entwickelt sich langsamer als erhofft, Rohstoffe für Batterien werden knapp, und Verbraucher zögern bei höheren Anschaffungspreisen. Diese Faktoren trieben die Kommission zu der Korrektur, die nun Flexibilität vor Schärfe stellt.

Wer hat die Reform beeinflusst?

Die Forderung nach hocheffizienten Verbrennern ist Teil einer breiteren europäischen Debatte über Technologieoffenheit.

– Bundeskanzler Friedrich Merz, CDU

Wir haben monatelang auf eine Kehrtwende hingearbeitet, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie sichert.

– Manfred Weber, EVP-Fraktionschef

Quellen für die dargestellten Fakten sind das Europäische Parlament, die EU-Kommission, der ADAC sowie Nachrichtenagenturen wie n-tv, EuroNews und Focus. Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung zur Festsetzung strengerer CO₂-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge.

Was ändert sich konkret für Verbraucher?

Für private Autofahrer ändert sich zunächst wenig. Wer bereits ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor besitzt, kann es unbegrenzt weiter fahren und verkaufen. Wer ab 2035 ein neues Auto kaufen möchte, wird voraussichtlich weiterhin Modelle mit klassischem Antrieb finden, jedoch unter der Prämisse, dass der Hersteller diese durch Elektro-Quoten oder Kompensationszahlungen neutralisiert. Die Preise für solche Fahrzeuge könnten durch die zusätzlichen bureaucratischen und technischen Auflagen steigen.

Häufige Fragen zum EU-Verbrennerverbot

Muss ich mein altes Auto mit Verbrennungsmotor verschrotten?

Nein. Der Bestand an bereits zugelassenen Fahrzeugen bleibt vollständig geschützt. Sie dürfen Ihr Auto weiter fahren, verkaufen und nachrüsten, ohne Einschränkungen zu befürchten.

Sind Plug-in-Hybride nach 2035 noch erlaubt?

Eine endgültige Regelung für Plug-in-Hybride fehlt noch. Wahrscheinlich werden sie über das Kompensationsmodell erfasst, vorausgesetzt ihre Emissionen lassen sich durch erneuerbare Energien ausgleichen.

Wie funktioniert das Kompensationsmodell praktisch?

Hersteller dürfen eine begrenzte Anzahl Verbrenner verkaufen, müssen dafür aber entweder Elektro-Kleinwagen in Europa produzieren, grünen Stahl verwenden oder Zertifikate für E-Fuels nachweisen.

Wer unterstützt die Reform im Europaparlament?

Die EVP-Fraktion um Manfred Weber sowie konservative Regierungen in Italien und Polen unterstützen die Lockerung. Die Bundesregierung unter Kanzler Merz signalisierte ebenfalls Zustimmung.

Kann das Verbot nochmals verschärft werden?

Theoretisch ja, praktisch unwahrscheinlich. Der politische Druck geht aktuell in Richtung Lockerung. Eine Rückkehr zum ursprünglichen 100-Prozent-Ziel würde eine neue Mehrheit im Parlament erfordern.

Was passiert nach 2040?

Selbst für 2040 plant die EU-Kommission kein hundertprozentiges Verbrennerverbot mehr. Die 90-Prozent-Marke bleibt voraussichtlich das höchste Ziel.

Gibt es Unterschiede zwischen Benzin- und Diesel-Regelungen?

Nein, beide Kraftstoffarten werden gleich behandelt. Es gibt keine Sonderregelung für besonders effiziente Diesel- oder Benziner-Modelle.

Tobias Simon Hoffmann Richter

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